"Alarmieren" kann das ENT jeder Helfer, der (nach einem Einsatz) Warnsignale bei sich erkennt, die auf eine psychische Belastung hindeuten. Aber auch Gruppenführer, Ortsbeauftragte oder Regionalstellen, die bei ihren Helfern belastende Situationen befürchten oder ausschließen wollen, können sich an das ENT werden.
Bei der Alarmierung müssen keine Dienstwege eingehalten werden; es müssen keine Anträge gestellt werden.
Über das Diensthandy des Landesverbands kann das ENT jederzeit in den Einsatz versetzt werden.
Die entsprechende Handynummer hängt in jedem Ortsverband am schwarzen Brett aus
(Liebe Ortsbeauftragte, bitte prüfen).
Text: Rainer Straszewski, Mediateam THW-LV-Bayern